Beitrag vom 4.11.2013

Die Minderheit

Auf meinen täglichen 5 Kilometern Arbeitsweg von Lokstedt nach Niendorf und zurück - die ich vorzugsweise auf der Fahrbahn und nicht auf dem Radweg zurücklege - werde ich im Schnitt von 40 Kraftfahrzeugen überholt.

Vor ungefähr zwei Jahren war es noch so, dass man täglich einmal angehupt wurde. Der Kraftfahrer möchte mit dem hupen wahrscheinlich deutlich machen, dass er Radfahrer auf der Fahrbahn nicht akzeptiert und sie zur Benutzung eines evtl. vorhandenen Radwegs - oder Gehwegs - nötigt. Die Huper-Quote betrug seinerzeit also ca. 2,5 %.

Mittlerweile höre ich als Fahrbahnradler nur noch ca. alle zwei Monate ein Signalhorn hinter mir. Das verringert die Quote auf 0,06%.

Was ist los mit den 0,06% Kraftfahrern? Glauben diese wirklich, sie könnten einen Radfahrer dazu bewegen, ihn durch die Betätigung der Hupe zum Verlassen der Fahrbahn bewegen? Nö, so klappt das nicht. Der Fahrbahnfahrer überlegt sich schon gut, wo er fährt. Da bringt ihn auch das widerrechtliche Betätigen des "Schallzeichens" (StVZO) nicht von ab.

Es ist ja nicht unbedingt so, dass der hupende Autofahrer sich durch den Fahrbahnradler "behindert" fühlt. Auch wenn er den Radfahrer problemlos überholen kann, weil ihm kein anderes Auto entgegen kommt, meint er, den Radfahrer darauf hinweisen zu müssen, den Radweg zu benutzen.

Vielleicht sind diese Autofahrer aber auch nur gestresst oder haben andere Probleme. Ich nehme es nicht persönlich. Vielleicht haben sie auch nur Angst vor Radfahrern, sind unsicher...

Aus Radfahrerkreisen hört man auch: "Wenn der Autofahrer hinter mir hupt, dann weiß ich, dass er mich gesehen hat."

Laut §16 Straßenverkehrsordnung darf die Hupe innerorts nur dazu benutzt werden, andere Verkehrsteilnehmer auf eine drohende Gefahr hinzuweisen. Missbrauch stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kostet € 10,00. Wenn der unsichere Autofahrer allerdings meint, er stellt ein Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, darf er natürlich hupen... Oder sollte lieber seinen Führerschein abgeben...

 

Beitrag vom 30.10.2013

"Schatzi, ich komm` später! Ich bin Stau..."

So müsste es eigentlich heißen, wenn man gemeinsam mit anderen Autofahrern nicht vorankommt.

So wie heute Abend wieder im Gazellenkamp: von 16:00 bis 19:00 Uhr stand der Verkehr mehr, als dass er floss. Das häuft sich in unserer Straße in letzter Zeit.

Es muss im Hamburger Westen nur zu irgendeiner Störung im MIV kommen, wie z.B.ein Unfall auf der Autobahn oder eine aufgrund einer Baustelle gesperrte Spur auf irgendeiner Straße, und schon bricht alles zusammen. Was es heute war? Ich weiß es nicht... NDR 90,3 sagte, dass aufgrund der Baustelle im Nedderfeld diverse Straßen in der Umgebung verstopft sind.

Zum Thema: Der Autofahrer steht nicht im Stau, er ist der Stau. Jedenfalls ein Teil davon. Denn, wenn er und Hunderte andere nicht da wären, wo sie sind, gäbe es keinen Stau. Also, darf sich auch kein Autofahrer beschweren, wenn er nicht vorankommt, wenn er mit anderen Autos die Straße verstopft.

Von Radfahrern hört man es nie, dass sie im Stau stehen - oder Stau sind. Das liegt entweder daran, dass Radfahrer flexibler sind, was die Wahl ihrer "Fahrbahn" angeht, oder daran, dass es noch weniger Radfahrer als Autofahrer gibt oder vielleicht auch daran, dass ein Fahrrad nur ein Viertel des Platzes einnimmt, den ein Kraftfahrzeug benötigt.

Und das Schönste an Staus: Radfahrer fahren einfach daran vorbei!

Beitrag vom 21.10.2013

Radweg im Gazellenkamp - Teil 9

Landunter im Gazellenkamp! Nach jedem etwas stärkerem Regen, steht die Ecke Gazellenkamp / Stellinger Chausse unter Wasser.

Das Phänomen gibt es schon seit Jahren. Manchmal kommen ein bis zwei Polizeiwagen vorbei und die Beamten stochern in den Gullis herum...

Auf jeden Fall ein weiteres Argument, den Radweg im Gazellenkamp nicht zu benutzen.

Beitrag vom 9.10.2013

Baustellen-Blödsinn - Teil 1

Frisch aus dem Urlaub in Hamburg gelandet, auf der Fahrt vom Flughafen in den Gazellenkamp, fiel sie sofort auf: Die Baustelle an der Kollaustraße / Ecke Niendorfer Straße.

Nachdem im November letztes Jahres Hamburg Wasser die Kollaustraße - aufgrund des Busbeschleunigungsprogramms  - aufgerissen hatte (siehe: http://www.hamburgwasser.de/pressemitteilung/items/neulegung-einer-trinkwasserleitung-in-der-kollaustrasse.html ), befindet sich am selben Ort wieder eine Baustelle. Auch diese Arbeiten finden im Rahmen der Busbeschleunigung statt. Die Fahrbahn der Kollaustraße wird um eine Spur verbreitert (siehe: http://www.argus-hh.de/projekte_planung.php?projektid=98 ).

Geh- und Radweg auf der Südseite der Kollaustraße sind gesperrt. Und wie vor einem knappen Jahr, sollen Fußgänger und Radfahrer gehörige Umwege in Kauf nehmen, um auf der Kollaustraße Richtung Innenstadt oder aus der Niendorfer Straße in die Kollaustraße Richtung Niendorf Markt zu gelangen.

Anders als bei Baustellen die den Autoverkehr betreffen, wird hier nicht Wochen vorher auf die Einschränkungen und Ausweichmöglichkeiten für Radfahrende und zu Fuß gehende hingewiesen. Im Gegenteil: Wer als Fahrradfahrer oder Fußgänger aus der Niendorfer Straße kommt und nach links in die Kollaustraße möchte, sieht das hier:

Was stehen denn da für Schilder auf der anderen Straßenseite? Wie komme ich denn hin, wo ich hin möchte?
Was stehen denn da für Schilder auf der anderen Straßenseite? Wie komme ich denn hin, wo ich hin möchte?
OK, hier kann ich nicht weiter, also wieder zurück über die Straße und mit Umweg zum Ziel
OK, hier kann ich nicht weiter, also wieder zurück über die Straße und mit Umweg zum Ziel

Also wieder zurück über die Straße und einen Umweg von 300 Metern in Kauf nehmen, die Kollaustraße `runter bis zur Einmündung Groß Borsteler Straße, dort nach Wartezeit bei grün die Kollaustraße queren, nach Wartezeit bei grün über die Groß Borsteler Straße und dann auf der gegenüberliegenden Seite die Kollaustraße längs.

Als Radfahrer hat man es schon einfacher: Aus der Papenreye kommend, darf man auf der Fahrbahn der Kollaustraße fahren und dann geradeaus über den benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg Richtung Innenstadt oder nach rechts in die Niendorfer.

Oder aus der Niendorfer kommend den benutzungspflichtigen Stummel-Radweg ignorieren - was ich schon seit Jahren erfolgreich praktiziere - und so die Kollaustraße kreuzen.

Nachdem man 1,4 km auf Oddernskamp und Niendorfer Straße geradelt ist, wird man 50 Meter vor der Kollaustraße auf den 80 cm breiten Gehweg gezwungen...
Nachdem man 1,4 km auf Oddernskamp und Niendorfer Straße geradelt ist, wird man 50 Meter vor der Kollaustraße auf den 80 cm breiten Gehweg gezwungen...

Wenn man schon Fußgänger und Radfahrer einschränken will, damit der motorisierte Verkehr bloß nicht behindert wird, dann sollte man doch wenigstens die leidtragenden Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die Umwege und Umstände hinweisen und sie nicht gegen die Wand bzw. Baustellenabsperrung laufen lassen.

Auf die Idee, eine der drei Fahrspuren der Kollaustraße für Fußgänger und Radfahrer freizugeben, kommen die Behörden natürlich nicht. Auch eine für die Dauer der Baustelle provisorisch eingerichtete Straßenquerung wäre schon hilfreich gewesen. Daran erkennt man mal wieder, wie die Hamburger Verkehrspolitik ausgerichtet ist.

Beitrag vom 19.9.2013

Radfahren in Hamburg

"Darf der das?"

Ja, er darf!

Radfahrer auf der Fahrbahn. Warum fahren die da? Nun baut man von den Steuergeldern der Autofahrer beste Radwege und die Fahrradfahrer fahren auf der „Straße“. Und halten den ganzen Verkehr auf!

Es ist zwar müßig, sich mit solchen Denkweisen zu beschäftigen, aber – damit es auch der letzte begreift – will ich hier noch einmal darauf eingehen…

Zum Einen: Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wurde schon vor über 15 Jahren aufgehoben. Das bedeutet, dass Radfahrer die Fahrbahn zu Fortbewegung benutzen dürfen. Steht so auch in der StVO, §2 (1): "Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen." Und Fahrräder sind nun mal Fahrzeuge.

Wenn nicht gerade die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 eine Benutzungspflicht anzeigen, dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Und das machen die Radfahrer nicht, um Autofahrer zu ärgern, sondern, weil sie auf der Fahrbahn sicherer, schneller und bequemer vorankommen.

Sicherer: Auf der Fahrbahn ist der Radfahrer im Sichtfeld des motorisierten Verkehrs. Unfälle, die beim Abbiegen von Autofahrern passieren, weil der Radfahrer auf dem Radweg – vielleicht noch parallel zu parkenden Autos auf dem Seitenstreifen – nicht sofort erkennbar ist, werden so vermieden. Und gerade Abbiegeunfälle von LKW’s, die Radfahrer im „toten Winkel“ nicht sehen, sind fast an der Tagesordnung.

Sicherer: Die Chance, auf der Fahrbahn als Radfahrer einen Fußgänger anzufahren, ist deutlich geringer als auf dem Radweg. Verträumte, abgelenkte oder ignorante Fußgänger unterscheiden nicht zwischen Geh- und Radweg, laufen einem vor`s Fahrrad, und schon ist es passiert…

Schneller: Die Radwegführungen in Hamburg sind teilweise so umständlich ausgeführt, dass der Rad fahrende nur im Schritttempo vorankommt. Da muss man als Radfahrer z.B. bei Straßeneinmündungen auf dem Radweg viermal um die Ecke fahren, wo man auf der Fahrbahn geradeausfahren kann.

Schneller: Hindernisse auf Radwegen, wie geparkte Autos, Mülltonnen oder Fußgänger, zwingen den straßenverkehrsordnungsgetreuen Radfahrer zum Absteigen – oder zum Wechseln auf die Fahrbahn.

Schneller: Warum sollte ich als Radfahrer auf dem Radweg an zwei (Bettel-)Ampeln warten um nach links abzubiegen, wenn ich auf der Fahrbahn direkt durchfahren könnte?

Bequemer: Wer den Unterschied zwischen einem durch Wurzelwerk, Asphalt-Flickenteppich und Schlaglöcher zerstörten Radweg und einer Fahrbahn kennt, weiß, wo er fahren sollte.

Bequemer: In Deutschland ist es so, dass das der Radweg an jeder Ausfahrt eines Grundstücks auf Fahrbahnniveau abgesenkt wird. Das Fahren dort ist ein ewiges auf und ab. Ebenso gibt es an jeder Einmündung einer Straße einen Absatz, der dem Fahrrad und dem Radfahrer zum Teil Äußerstes abverlangt. Mit Tempo 30 ist das kein Genuss…

 Zum Thema “KfZ-Steuern“: Nein, der Autofahrer zahlt KfZ- oder Kraftstoffsteuern nicht dafür, dass Straßen oder Radwege gebaut werden. Er zahlt auch nicht dafür, dass er eine Fahrradfahrerfreie Straße benutzen darf. Steuern sind nicht zweckgebunden, kommen in den großen Sack und werden verteilt. Auch Radfahrer zahlen – wie jeder Mensch - Steuern.

Zum Thema „Radfahrer halten den Verkehr auf“: Nein, das tun sie nicht. Radfahrer sind Verkehr, genau wie Autos und Motorräder und Mofas und Trecker. Wenn der Autofahrer meint, dass ich ihm als Radfahrer auf der Fahrbahn zu langsam fahre, darf er mich gern überholen. Ich hindere ihn nicht daran… Aber bitte auf die 1,5 Meter Sicherheitsabstand achten!

Résumé: Nein, ich werde nicht auf grottigen Radwegen dahin schleichen, damit der Autofahrer 10 Sekunden länger an der nächsten roten Ampel stehen kann.

Beitrag vom 10.9.2013

Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht - Teil 4

Kieler Straße - Nachtrag

Nachdem aufgrund meines Hinweises die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Kieler Straße (siehe Beitrag vom 1.9.2013) wieder aufgehoben wurde, kann sich der geneigte Radfahrer an anderer Stelle freuen: Hinter dem Eimsbüttler Marktplatz existiert nun eine neue Baustelle, bei der wir die selbe Situation haben, wir vor ein paar Tagen am Langenfelder Damm:

Wenn man nicht gegen die Baustellenabsperrung fahren möchten, holpert man von dem holperigen Baumwurzel-geschädigten Radweg über den Grünstreifen auf den Gehweg, auf dem Radfahrende nicht fahren dürfen. Man quert die Fahrbahn, passiert die Baustelle und sieht folgendes Verkehrszeichen:

Der gemeinsame Geh- und Radweg ist aufgehoben. Viel Spaß beim Radfahren auf der Fahrbahn der Kieler Straße!

Beitrag vom 5.9.2013

Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht - allgemein

Gelegentlich wird in einer Straße die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Das passiert folgendermaßen: Die zuständige Straßenverkehrsbehörde - angesiedelt im für den Bereich zuständigen Polizeikommissariat - lässt geltendes Recht sprechen und ordnet die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht an. Dieses teilt sie dem zuständigen Bezirksamt mit und bittet um Kenntnisnahme. Wenn keine Einwände bestehen, dürfen auch die Schilder abmontiert werden, die eine Radwegbenutzungspflicht anzeigen. Dieses kann auch gern mal zwei Jahre dauern.

Dass die Schilder abmontiert sind, bekommt keiner mit. Die Radfahrer, die Ihre Strecken tagein, tagaus fahren, registrieren gar nicht, dass sie nicht mehr über die grottigen Radwege fahren müssen, sondern bequem und sicher dem Fahrbahnradeln frönen dürfen. Und die Autofahrer freuen sich weiterhin, dass keine Radfahrer "den Verkehr" behindern.

Gelegentlich gibt es Hinweise in der Presse (meistens in den regionalen Wochenblättern). Aber die wenigsten Verkehrsteilnehmer bekommen das mit. Wäre es nicht sinnvoll Rad- und Autofahrer explizit darauf hinzuweisen, dass Radfahrer auf der Fahrbahnfahren dürfen? Dem Fahrradfahrer wird angezeigt, dass er die Wahl hat. Und der Autofahrer wird evtl. davon abgehalten, den vermutlichen "Falschfahrer" zu sanktionieren.

 

Es gibt Beispiele aus anderen Städten, wo solche Hinweise erfolgen:

Diese Schilder verbleiben immer ein paar Wochen an der Straße, auf der die RBP aufgehoben wurde und werden dann an anderer Stelle wieder montiert. Schöne Idee, wie ich finde.

 

Mir würde schon folgendes reichen:

Wenig Aufwand, große Wirkung. Auch wenn aus Radfahrer-Kreisen verlautet, dass das durchgestrichene Verkehrszeichen bedeuten könnte, dass Radfahren hier verboten ist...

Beitrag vom 5.9.2013

Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht - Teil 3

Julius-Vosseler-Straße

Was soll ein Radfahrer machen, wenn er auf einem benutzungspflichtigen Radweg fährt, der plötzlich verschwindet? Er muss auf einem Radweg fahren, den es gar nicht gibt. Beim folgenden Beispiel endet der Radweg auf dem Gehweg:

Ein Radweg ist nicht mehr erkennbar, sieht aus wie ein Gehweg. Muss der Radfahrer nun absteigen und schieben? Da kein Verkehrszeichen anzeigt, dass der Radfahrer den Gehweg benutzen muss oder darf, darf er die Fahrbahn benutzen. Sogar bis zu Einmündung des Schillingsbekwegs, kurz vor dem  Hugh-Greene-Weg. Dort wird er durch Zeichen 237 wieder auf den Radweg gewiesen.

Beitrag vom 1.9.2013

Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht - Teil 2

Kieler Straße

Es ist so weit! Radfahrer dürfen "legal" die Fahrbahn der Kieler Straße benutzen!

Aus Richtung Altona kommend, befindet sich eine Baustelle auf Höhe des Langenfelder Damms. Die Fahrradfurt endet vor einer Absperrung, die eine Baustelle einfriedet. Der Fahrradfahrer muss ein paar Meter weiter nach rechts fahren und wird von einem Vekehrszeichen Z 240 gezwungen, sich den schmalen Gehweg mit Fußgängern zu teilen. Radfahrer auf dem Gehweg: woanders bei Strafe verboten, hier verpflichtend...

Was woanders bei Strafe verboten ist, ist hier verpflichtend: Radfahrer fahren auf dem Gehweg
Was woanders bei Strafe verboten ist, ist hier verpflichtend: Radfahrer fahren auf dem Gehweg

Ein paar Meter weiter endet die Baustelle: Die Verpflichtung für Radfahrer, auf dem Gehweg zu fahren, wird aufgehoben. Fröhliches Fahrbahnradeln auf der Kieler Straße!

Zeichen 240 mit Zusatzzeichen 1012-31 "Ende". Im Bild links das Verkehrsschild, dass der Radweg zu benutzen ist, kann man ignorieren, weil es keinen Radweg gibt...
Zeichen 240 mit Zusatzzeichen 1012-31 "Ende". Im Bild links das Verkehrsschild, dass der Radweg zu benutzen ist, kann man ignorieren, weil es keinen Radweg gibt...

An der nächsten Straßeneinmündung (die Straße "Privatweg"), wird wieder die Radwegbenutzungspflicht angezeigt. Da fragt man sich doch, warum man als Radfahrer 120 Meter auf der Fahrbahn der Kieler Straße fahren darf, und dann nicht mehr...

Das war mir eine Anfrage an das zuständige Polizeikommissariat 27 in der Koppelstraße wert:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einiger Zeit wird in der Kieler Straße ungefähr Höhe Hausnummer 294 die
Benutzungspflicht durch Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) in
Kombination mit Zusatzzeichen 1012-31 (Ende) aufgehoben.

Ungefähr 120 Meter weiter, Höhe der Einmündung der Straße Privatweg, wird die
Radwegbenutzungspflicht durch Zeichen 237 jedoch wieder angeordnet.

In diesem Zusammenhang bitte ich, die Radwegbenutzungspflicht im weiteren
Verlauf der Kieler Straße, mindestens bis zum Kreuzungsbereich Basselweg,
aufzuheben.

Begründung: Ganz abgesehen davon, dass sich mir eine erhöhte Gefährdung durch
eine Fahrbahnbenutzung von Radfahrern im überwiegenden Teil der Kieler Straße
nicht erschließt, ist nicht einzusehen, warum ein 120 Meter langes Teilstück
nicht benutzungspflichtig ist, während im weiteren Verlauf die Radfahrer zur
Benutzung des Radwegs gezwungen werden. Mit evtl. noch nicht eingrichteten
Räumzeiten der LSA in Kreuzungsbereichen kann dieses bis zur Straße Basselweg
jedenfalls nicht begründet werden.

 

Beste Grüße,

Bernd Krüger

 

Bin mal auf Antwort gespannt und werde berichten...

Beitrag vom 27.8.2013

Radverkehr in den Medien - Teil 4

(Jedenfalls im weitesten Sinne...)

Baustelle Ratsmühlendamm! Dauerstau im Berufsverkehr! Der Norden Hamburgs lahmgelegt! Und das noch bis Ende Oktober! Dieses Thema war dem NDR 90,3 viel Sendezeit wert. Reporter vor Ort beurteilten die Verkehrslage. Es wurden Passanten und Autofahrer befragt. Ein Autofahrer antwortete, dass er - wenn das mit den morgendlichen Staus so weiter gehen würde - sich überlegt, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren.

Sehr schön, lieber Autofahrer! Es wäre doch wirklich mal eine Überlegung wert, den inneren Schweinehund zu überwinden und sich auf`s Fahrrad zu schwingen um schneller und entspannter zur Arbeit zukommen.

Einfach mal versuchen. Je nach Kondition, Verkehrsaufkommen und zurückzulegender Strecke ist man mit dem Fahrrad genauso schnell wie mit dem Auto oder braucht ca. 1/3 mehr Zeit. Man bedenke: Die Durchschnittsgeschwindigkeit eines in Hamburg gefahrenen Kraftfahrzeugs beträgt weniger als 30 km/h.

In diesem Sinne freue ich mich über jede Baustelle, jeden Stau und jeden Zweite-Reihe-Parker der einen Autofahrer dazu veranlasst, das Fahrrad zu benutzen.

Beitrag vom 27.7.2013

Fremdkörper auf Radwegen - Teil 6

Was ist ein Fremdkörper? Ein Fremdkörper ist etwas, was nicht dahin gehört, wo es ist. Kann denn ein Radweg ein Fremdkörper auf einem Radweg sein? Ich meine: ja. Wenn ein Radweg einen Radfahrenden daran hindert sicher und schnell voranzukommen, dann taugt er nichts, ist kontraproduktiv, ist ein Hindernis.

So wie das Beispiel in der Niendorfer Straße, Ecke Hartsprung: Der auf dem Radweg Fahrende in der Niendorfer Straße, sieht sich vor einem Problem: Der Radweg macht kurz vor der Straße Hartsprung eine 90° Grad-Kurve nach rechts, führt nach einer weiteren 90° Grad-Kurve nach links über ein tiefes Schlagloch (welches dort schon seit über zehn Jahren vorhanden ist), nach dem Überqueren der Fahrbahn noch einmal 90° nach links und um den Baum herum, und noch mal nach rechts.

Der Gehweg ist dort durch überstehende Hecken (Wo ist eigentlich der Wegewart des Bezirksamts Eimsbüttel, wenn man ihn braucht?) sehr schmal geraten. Wenn ein Fußgänger aus der Straße Hartsprung kommt, wird's kritisch. Also kann man diese Stelle als Radfahrer auf dem Radweg nur im Schritttempo passieren.

Da ich als Radfahrer schneller als ein Fußgänger vorankommen möchte, gilt für mich auch hier: Fahrbahn benutzen und den Radweg rechts liegen lassen.

Absolut untauglich zum Radfahren. In der Zeit, in der man sich über diese 10 Meter "Radweg" im Schritttempo quält, ist man auf der Fahrbahn schon hundert Meter weiter.

Beitrag vom 27.7.2013

Fremdkörper auf Radwegen - Teil 5

Das Buschwerk, welches überraschenderweise jedes Jahr zur selben Zeit auf die Radwege wächst. Wohl auch aufgrund leerer Kassen, wächst es weiter. Der Radfahrende kann ja absteigen und schieben oder rechtswidrig auf des Gehweg ausweichen...

Beispiel Kollaustraße                                                     Beispiel Niendorfer Straße

 

 

Beitrag vom 27.7.2013

Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht - Teil 1

Lokstedter Steindamm

Baustellen haben auch etwas Gutes: Das Schilderchaos, welches von Bauarbeitern bisweilen angerichtet wird, ist nicht immer zum Nachteil der Radfahrer. Manchmal wird auch - eher unbewusst - die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. So wie auf dem Lokstedter Steindamm. Hier existiert seit Monaten eine Baustelle, durch die Rad- und Gehweg eingeengt werden. Ohne Baustelle ist der Radweg entlang des Lokstedter Steindamms benutzungspflichtig. Das wurde durch das Zeichen 239 (Gehweg) in Kombi mit Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) aufgehoben. Dar Radfahrende kann frei wählen, ob er sich in diesem Bereich den Weg mit Fußgängern teilt oder die Fahrbahn benutzt. Ein kurzes Vergnügen, da 20 Meter weiter nach der nächsten Straßeneinmündung ein weiteres Schild die RBP anordnet.

Ab auf die Fahrbahn! Hier darf man!
Ab auf die Fahrbahn! Hier darf man!

Beitrag vom 27.7.2013

Fremdkörper auf Radwegen - Teil 4

Besonders im Bereich von Baustellen ist es beliebt, Verkehrsschilder auf Radwegen zu deponieren. Man beachte: Die meisten dieser Schilder sind dafür gedacht, den Verkehr auf der Fahrbahn zu regeln oder zu informieren, also hauptsächlich den motorisierten Verkehr. Umso verwunderlicher ist es, dass durch diese Schilder der Radweg unbenutzbar gemacht wird. Auf der Großbaustelle am Siemersplatz ist dies auf der Vogt-Wells-Straße der Fall. Dort steht Zeichen 205 und Zeichen 214 als Provisorium auf dem Radweg. Ein Stückchen weiter ist der Betonsockel der provisorischen LSA ebenfalls auf dem Radweg positioniert. Die beiden Radfahrer im Bild machen es richtig: Trotz der Radwegbenutzungspflicht, die rund um den Siemersplatz angeordnet ist, wird auf die Fahrbahn ausgewichen. Dieses ist erlaubt, wenn der Radweg - wie in diesem Fall - nicht benutzbar ist.

Leider etwas dunkel geraten: Die Radfahrer queren den Siemersplatz auf der Fahrbahn, der Radweg ist unbenutzbar
Leider etwas dunkel geraten: Die Radfahrer queren den Siemersplatz auf der Fahrbahn, der Radweg ist unbenutzbar

Beitrag vom 11.7.2013

Radweg im Gazellenkamp - Teil 8

Nachdem das Herbstlaub auf Geh- und Radweg im Gazellenkamp nun Mitte Mai zum größten Teil beseitigt wurde, schlägt die Natur schon wieder zurück: Wildwuchs des Straßenbegleitgrüns! Kann den Radfahrer, der gern auf dem Radweg fährt, nicht stören... Wenn da nicht die Fußgänger wären, die in Ermangelung eines begehbaren Fußwegs den Radweg zur Fortbewegung benutzen müssen.

 

Fotostrecke vom Beginn der Kleingartenanlage Richtung Oddernskamp bis zur Stellinger Chaussee:

 

 

Beitrag vom 23.6.2013

Radweg im Gazellenkamp - Teil 7

Es gibt keinen! Jedenfalls nicht die ersten 60 Meter, wenn man aus dem Kreisel Richtung Osten (Richtung Oddernskamp) fährt. Dort ist der Gehweg so schmal, dass man sich bei der letzten Straßensanierung vor ein paar Jahren den Radweg gespart hat. So passt dieses Stück eigentlich sehr gut zu den anderen drei vom Kreisel abgehenden Straßenzügen.

Fährt man aus dem Kreisel Richtung Oddernskamp heraus, muss man weiter die Fahrbahn benutzen. Radfahren auf dem Gehweg ist hier nicht statthaft. Wenn man den Radweg benutzen möchte, wählt man die Auffahrt des Parkplatzes des Kleingartenvereins um rechts `raufzufahren.

Aber Vorsicht: Viele Autofahrer haben die Angewohnheit, nach dem Verlassen des Kreisels stark zu beschleunigen, um die "Zeitverluste" die so ein Kreisel mit sich bringen kann, wieder auszugleichen. Wenn vor diesen Autos dann noch ein Radfahrer fährt, wird gern mal auf den nötigen Sicherheitsabstand verzichtet. Also als Radfahrer rechtzeitig die Absicht anzeigen, dass man auf den Radweg ausweichen will.

Erst dort beginnt der Radweg
Erst dort beginnt der Radweg

Oder man fährt gleich weiter geradeaus sicher auf der Fahrbahn weiter...

 

 

Beitrag vom 19.6.2013

Zebrastreifen im Gazellenkamp - Teil 2

Nicht ganz im Gazellenkamp, aber fast: Der Fußgängerüberweg im Oddernskamp. Wie für alle Zebrastreifen gilt auch hier: Vorsicht! Einige Verkehrsteilnehmer sehen es nur als freundliche Empfehlung, am Zebrastreifen anzuhalten um einen wartenden Fußgänger die Fahrbahn queren zu lassen. So wie auch heute gegen 15:30 Uhr, als zwei junge Damen den Oddernskamp überqueren wollten und dabei verunfallten. Zum Glück erlitten sie nur leichte Verletzungen. Der Fahrer scheint einfach weitergefahren zu sein, denn bei der Unfallaufnahme durch die Polizei war kein vermeintlich schuldiger Autofahrer anwesend.

Unfallaufnahme am Zebrastreifen Oddernskamp
Unfallaufnahme am Zebrastreifen Oddernskamp

Hätte gern mehr über den Unfallhergang erfahren. Vielleicht bekomme ich ja noch mal eine E-Mail dazu...

Wie auf dem Foto gut zu erkennen ist, wird auch hier die Fahrbahn - wie im Gazellenkamp - optisch durch eine Sperrfläche verengt. Dieses soll dem Verkehrsteilnehmer verdeutlichen, dass er auf der schraffierten Fläche nicht fahren darf. Und da haben wir schon die nächste Gefahr: Mir selbst ist es als Autofahrer schon 2-3 Mal passiert, dass ich als Rechtsabbieger aus dem Oddernskamp in den Gazellenkamp am Zebrastreifen angehalten habe, während mich nachfolgende Autos überholt haben. Das ist eine Todsünde, kostet € 75,00 und 3 Punkte und dem Fußgänger vielleicht das Leben.

Überhaupt sind Zebrastreifen keine Garantie für ein sicheres Überqueren der Fahrbahn:

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/6337/2639251/pol-hh-140114-2-schwerer-verkehrsunfall-in-hamburg-iserbrook

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/6337/2643932/pol-hh-140120-3-11-jaehriger-junge-bei-verkehrsunfall-schwer-verletzt

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/6337/2443795/pol-hh-130403-1-schulkind-angefahren-autofahrer-fluechtig?search=zebrastreifen

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/6337/2394016/pol-hh-130108-1-verkehrsunfall-auf-einem-zebrastreifen-16-jaehriger-jugendlicher-schwer-verletzt?search=zebrastreifen

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/6337/2324414/pol-hh-120912-7-schwerer-verkehrsunfall-in-hamburg-othmarschen-pkw-erfasst-fussgaengerin-und?search=zebrastreifen

 

Beitrag vom 1.6.2013

Fremdkörper auf Radwegen - Teil 3

Alle vier Wochen ein schwarz-blaues, einmal die Woche ein schwarz-rotes, alle zwei Wochen  ein grün-rotes oder ein schwarz-gelbes Hindernis auf dem Fahrradweg. Das hat System! Wenn man seine Tonne selbst an die Straße stellt, so schreibt die Stadtreinigung Hamburg vor, dass die Tonne an den Fahrbahnrand gestellt werden soll. Nicht auf den Gehweg und auch nicht auf den Radweg. Und schon gar nicht auf die Fahrbahn (Letzteres stelle man sich einmal vor...)

Niendorfer Straße in Lokstedt
Niendorfer Straße in Lokstedt
Niendorfer Straße in Lokstedt an einem anderen Tag
Niendorfer Straße in Lokstedt an einem anderen Tag

"Hier ist der NDR 90,3 Verkehrs-Service: Auf der Niendorfer Straße, Höhe Hausnummer 89 steht eine Mülltonne auf dem Radweg. Bitte fahren Sie hier äußert vorsichtig!"

Beitrag vom 1.6.2013

Radweg im Gazellenkamp - Teil 6

Dschungel-Nächte bei Hagenbeck. Wer mit dem Auto anreisen "muss" erkennt, dass es schwierig ist, einen Parkplatz zu finden. Ob das Parkhaus an der Lokstedter Grenzstraße schon komplett belegt war, oder der Fahrer lediglich die 3,00 € Parkgebühr sparen wollte, weiß ich nicht. Auf jeden Fall meinte der Auswärtige, dass die Ableitung eines Radwegs auf die Fahrbahn - deutlich mit roten Pflastersteinen als Radweg erkennbar - ein idealer Parkplatz sei.

Der auf dem Radweg fahrende Radfahrer jedoch, der diese Abfahrt benutzen möchte, um links in die Stellinger Chaussee einzubiegen, sieht sich vor einem Problem. Er muss absteigen, sein Fahrrad zurückschieben und den Zabrastreifen überqueren.

Um dieses Hindernis auf dem Radweg zu beseitigen, bedarf es einer E-Mail an das zuständige Polizeikommissariat, am besten noch mit Foto, und dann dauert es keine 20 Minuten, bis der Halter des Fahrzeugs einen Zettel unter dem Scheibenwischer hat. Und kurze Zeit später kommt der Abschleppwagen um das Hindernis zu entfernen... Der Spaß kann schon mal bummelig 300,00 € kosten.  Den Aufwand mit der Anzeige habe ich mir gespart, um der Familie aus Stade nicht den schönen Abend bei Hagenbeck zu versauen und um ein weiteres gutes Argument zu haben, im Gazellenkamp zum Radfahren die Fahrbahn zu nutzen.

 

 

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Beitrag vom 30.5.2013

Radweg im Gazellenkamp - Teil 5

Schön, wenn man als Radfahrer einigermaßen schnell vorankommt. Doof, wenn man aufgehalten wird. Ausfahrten und Einmündungen von Straßen sind so angelegt, dass der Autofahrer so weit vorfährt (vorfahren muss), dass der Radverkehr behindert wird. Im schlimmsten Fall wird man umgekarrt. Kann man umgehen, wenn man auf der Fahrbahn fährt.

Beitrag vom 30.5.2013

Radverkehr in den Medien - Teil 3

Ein schöner Artikel über das Miteinander von Autofahrern und Radfahrern steht auf der Titelseite der aktuellen Ausgabe des Niendorfer Wochenblatts (www.nie-wo.de).

Die Überschrift „Gewöhnt Euch aneinander“ spricht vielen Radfahrern aus der Seele. Es gibt immer noch Verkehrsteilnehmer, die der Meinung sind, dass Fahrradfahrer auf den Radweg gehören und nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen (oder sollten).

 

Durch Artikel wie diesem, wird zur dringend benötigten Aufklärung beigetragen und um mehr Verständnis füreinander im Straßenverkehr geworben.

Besonders positiv ist, dass Roberto Ziemer vom PK24 im Selbstversuch erlebt hat, wie einige Autofahrer mit der Radfahrer-auf-Fahrbahn-Situation umgehen. In Sachen Radverkehr hörte man bisher fast ausschließlich über Polizeiaktionen, bei denen Fahrradfahrer überprüft wurden, aber nicht über Kontrollen derjenigen, die Radfahrer gefährden.

 

Zitat aus dem Artikel: „…wenn diese die Radler mit zu geringem Abstand überholen oder gar anhupen sollten.“ Nun ja, das liest sich so, als wenn die Lärmbelästigung schlimmer als die Gefährdung durch mangelnden Sicherheitsabstand wäre…

 

Klärungsbedarf besteht auch bei den angekündigten Sanktionen für Radfahrer, wenn diese „nebeneinander fahren oder während der Fahrt einen Kopfhörer benutzen“. Beides ist nicht verboten. Nebeneinander gefahren werden darf, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Nun kann man diskutieren, ob ein Autofahrer, der beim Überholen eines Radfahrers im Regelfall die Spur wechseln muss um den Sicherheitsabstand einzuhalten, durch zwei nebeneinander fahrende Radfahrer behindert wird. Und einen Kopfhörer darf auch jeder Verkehrsteilnehmer benutzen, wenn er dadurch in seiner akustischen Wahrnehmung nicht eingeschränkt wird.

 

Schön wäre es gewesen, wenn in dem Artikel noch auf den Sicherheitsabstand hingewiesen worden wäre, mit dem man Radfahrer überholen muss: Dieser beträgt nämlich 1,5 bis 2 Meter.

 

Erschienen im Niendorfer Wochenblatt vom 29.5.2013
Gewöhnt Euch aneinander.pdf
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Beitrag vom 26.5.2013

Radweg im Gazellenkamp - Teil 4

Natur ist schützenswert. Deswegen sollt man sich nicht beklagen, wenn etwas Natur den Radweg unbenutzbar macht, sondern lieber gleich die Fahrbahn benutzen.

In einer charmanten Höhe von 1,5  Metern klatschen einem die Äste in's Gesicht
In einer charmanten Höhe von 1,5 Metern klatschen einem die Äste in's Gesicht

Nebenbei bemerkt: Die Straßenbäume werden mehrmals im Jahr beschnitten, damit LKW's nicht touchiert werden...

Beitrag vom 22.5.2013

Fremdkörper auf Radwegen - Teil 2

Lass sie doch laufen, auf dem Radweg... Manchmal sehen sie sich um, um darauf zu achten, dass sie keine Radfahrer behindern. Manchmal klingelt der Radfahrer, und sie springen zur Seite. Manchmal entschuldigen Sie sich dafür, das sie behindert haben.

Fußgänger im Oddernskamp
Fußgänger im Oddernskamp

Manchmal hilft klingeln nicht, da die Angeklingelten nicht hören können oder wollen. Oder man lässt es lieber, da es als agressiver Akt verstanden werden könnte...

Holstenstraße - Holstenfest 2013
Holstenstraße - Holstenfest 2013

Beitrag vom 13.5.2013

Rüpel-Rollerfahrer

Nein, ich meine nicht diejenigen Motorrollerfahrer, die ich öfter mal auf Geh- und Radwegen sehe, sondern die pöbelnde Gattung...

Ich fahre heute nach Feierabend auf der Papenreye und ordne mich gerade auf die Linksabbiegerspur Richtung Kollaustraße ein, da kommt mir auf der Gegenfahrbahn ein Rollerfahrer entgegen und schreit mich an "Fahr` auf dem Fahrradweg, du A....loch!"

Es hat eine Weile gedauert, bis ich die Situation erfasste. Er wird wohl nicht mehr mitbekommen haben, was ich ihm geantwortet habe.

Ich frage mich, was kann ein Rollerfahrer gegen Fahrradfahrer auf der Fahrbahn haben? Außer, dass wir beide jeweils auf zwei Räder fahren, verbindet uns doch, dass wir einander problemlos überholen können.

Hat er vielleicht schlechte Erfahrungen mit Radfahrern auf der Fahrbahn gemacht? Hat ihn mal einer umgefahren? Musste er mal hinter einem Auto fahren, das hinter einem Auto fahren musste, welches einen Radfahrer nicht überholen konnte? Aber da kann der Radfahrer doch nix dafür...

Beitrag vom 2.5.2013

Radverkehr in den Medien - Teil 2

Heute habe ich - wie immer - zufällig auf Pro Sieben "taff" gesehen. Normalerweise eine Sendung zum weiterschalten, wenn nicht, ja wenn nicht das Stichwort "Radfahren" gefallen wäre. Der Beitrag nannte sich "Service Extrem: Fahrrad - taff 05/13 - Video". Ich ahnte nichts Gutes, da ich vor einem Monat schon einmal einen Beitrag gesehen hatte, der mich erschaudern ließ (siehe "Radverkehr in den Medien - Teil 1"). Was wird mich jetzt erwarten?

Das Schema war wie immer: Eine Spielszene mit einer "kniffligen" Frage in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung, die Meinung von Passanten und die kompetente Antwort der Rechtsanwältin Alicia von R.

Beim letzten Beitrag dieser Art wurden 50% aller Fragen von der Rechtskundigen falsch beantwortet.

 

Und nun die Themen:

1.) Fahrradbeleuchtung: Muss man am Fahhrad eine dynamobetriebene Beleuchtung haben, oder reicht auch ein batteriebetriebenes Aufstecklicht? Die (korrekte) Antwort: Dynamo ist Pflicht! Dass es Ausnahmen für Fahrräder unter 11 kg Gewicht gibt, wollen wir mal außer Acht lassen. Die Nutzer dieser Räder werden das schon wissen...

2.) Auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Nebeneinanderfahrens von Fahrrädern auf der Fahrbahn wurde korrekt beantwortet.

3.) Thema: Welche Ampel gilt für Radfahrer? Wurde in der Kürze der Zeit zufriedenstellend erklärt. Eine umfassende Erläuterung dieser Thematik könnte eine ganze Abendsendung füllen...

Die Spielszene allerdings, lässt mich zweifeln: Einer Radfahrerin überfährt auf der Fahrbahn eine Haltelinie an einer roten Ampel, um auf die Radwegfurt abzubiegen... Weiß nicht, ob das erlaubt ist...

4.) Müssen Radfahrer einen vorhandenen Radweg benutzen? Das ist für mich persönlich eines der Hauptanliegen! Diesmal wurde es richtig erklärt: Eine generelle Radwegbenutzungspflicht besteht nicht. Nur wenn die Gebotsschilder (Zeichen 237, 240, 241) vorhanden sind, muss ein Radweg benutzt werden, wenn es zumutbar ist.

5.) Darf in engen Straßen ein Auto einen Radfahrer überholen? Auch hier der korrekte Hinweis: Mit entsprechenden Sicherheitsabstand (1,5 bis 2 Meter) ist das erlaubt.

 

Alles in Allem war ich doch angenehm überrascht über diesen Beitrag. Ich hoffe, dass dieser Bericht zur Aufklärung und zum Verständnis beigetragen hat und wieder gut gemacht hat, was durch die taff-Sendung im April vielleicht verdorben wurde.

 

Und es bestärkt mich, weiter für Aufklärung in den Medien zu sorgen. Ich hoffe, dass meine kritischen E-Mails an Frau Alicia von R., an Pro Sieben und an die Produktionsfirma bewirkt haben, dass diese "Gegendarstellung" am 2.5.2013 zu sehen war.

 

Genauso freue ich mich, dass die dpa, sternonline und die Tagesschau auf meine Mails reagiert haben und ihre Meldungen zum Thema Radwegbenutzungspflicht korrigiert haben. Während bild.de immer noch Falschmeldungen verbreitet und meine Kommentare in der "Community" gelöscht hat. Bild Dir Deine Meinung!

Beitrag vom 24.4.2013

Radweg im Gazellenkamp - Teil 3

Das Wunder von Lokstedt...

 

Es ist in Hamburg so, dass Radwege im Regelfall nicht von Schnee und Eis geräumt werden. Die Stadtreinigung räumt und streut die Fahrbahnen. Sollte danach noch Zeit und Personal vorhanden sein, werden einige ausgewählte Radwege "befahrbar" gemacht. Das kann viele Tage dauern und dann ist der Schnee so festgefahren, dass man ihn nicht mehr räumen, sondern nur "mit abstumpfenden Mitteln" bestreuen kann.

Aber was war da los im Gazellenkamp? Wieso räumt die SRHH hier einen Radweg und nicht den Fußweg, so wie es eigentlich erforderlich wäre? Dieser Rad- und Fußweg grenzt an ein Liegenschaftsgrundstück der Stadt. Und diese ist somit für die Räumung des Gehwegs zuständig.

Des Rätsels Lösung:

 

Geräumt werden sollte hier nicht der Fahrradweg, sondern eigentlich der Gehweg. Das war aber nicht möglich, da das festgefrorene Herbstlaub eine Räumung verhinderte. Nun ratet mal, wo die Fußgänger den Gazellenkamp entlang gehen? Fußweg oder Radweg? Genau! Und da das Laub bis heute nicht entfernt wurde (der Herbst ist ja gerade mal ein halbes Jahr her), gehen Sie dort noch heute...

Noch ein guter Grund, den Gazellenkamp als Radfahrer auf der Fahrbahn und nicht auf dem Radweg zu befahren. Im Herbst, im Winter und im Frühling.

 

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Beitrag vom 20.4.2013

Fremdkörper auf Radwegen - Teil 1

"Auf der Fahrbahn ist doch Halteverbot. Deswegen parke ich auf dem Radweg!"

Schönes Argument! Wer im Halteverbot auf der Fahrbahn parkt, behindert evtl. den Verkehr. Wer auf dem Gehweg oder Radweg parkt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Was ist schlimmer?

Was noch schlimmer ist: durch sein Fehlverhalten seine eigenen Kinder zu gefährden. Das ist täglich in der Niendorfer Straße in Hamburg-Lokstedt zu beobachten. Die Muttis und Vatis bringen ihre Kinder morgens in die dort ansässige Kita und holen sie nachmittags wieder ab. Da Parkplätze kaum vorhanden sind, parkt man "mal eben" auf dem Radweg.

Was macht nun ein Radfahrer, der den Radweg nicht benutzen kann, weil ein Ignorant diesen zugeparkt hat? Er hat die Wahl: Absteigen und das Fahrrad am Hindernis vorbeischieben. Oder auf die Fahrbahn wechseln. Was machen die meisten Radfahrer? Die benutzen der Einfachheit halber den Fußweg um den Kampfparker zu passieren. Nicht regelkonform und nicht entschuldbar, aber irgendwie verständlich.

Was ist nun, liebe Muttis und Vatis, wenn Euer Kind in diesem Moment aus der Tür stürmt und zum Auto rennt?

Macht Euch mal Gedanken!

 

 

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Beitrag vom 19.4.2013

Radweg im Gazellenkamp - Teil 2

Radwege werden gern von Rollerfahrern benutzt. Wie kommt ein motorisierter Verkehrsteilnehmer eigentlich darauf, einen Radweg oder Fußweg zu benutzen? Wenn es sich auf der Fahrbahn staut, weichen Rollerfahrer gern auf Radwege und Gehwege aus. Und dann wird natürlich auch mit 40 - 50 Km/h gefahren. Man will ja voran kommen... Geht gar nicht!

Beitrag vom 16.4.2013

Zebrastreifen im Gazellenkamp - Teil 1

An der Kreuzung Gazellenkamp / Oddernskamp existiert ein Fußgängerüberweg. Die Fahrbahnführung an einem Fußgängerüberweg kann pro Fahrtrichtung nur einspurig sein. Um dieses zu erreichen wurde die recht breite Fahrbahn Richtung Oddernskamp durch eine schraffierte Fläche ("Sperrfläche"; Zeichen 298) verengt. Die Malings auf der Fahrbahn werden von links abbiegenden Autofahrern stets ignoriert. Das hat den - fragwürdigen - Sinn, dass man den rechts abbiegenden Autofahrern das Abbiegen erleichtert. Das hat aber auch den gefährlichen Nebenefekt, dass Fußgänger und Radfahrer, die die Fahrbahn von links queren, von den Rechtsabbiegern nicht rechtzeitig gesehen werden. Beinahe-Unfälle kann man hier häufig erleben.

 

Hier sind die Behörden gefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die zweispurige Nutzung zu unterbinden. Die Fahrbahn muss durch bauliche Maßnahmen verengt werden!

Beitrag vom 4.4.2013

Radverkehr in den Medien - Teil 1

Antwort der Frau Rechtsanwältin

 

Ich finde es sehr erfreulich, dass ich gleich am nächsten Morgen eine Antwort erhalten habe. In dieser teilte sie mir - sinngemäß - mit, dass aufgrund der Kürze der Beiträge eine umfassende Abhandlung der angesprochenen Themen nicht möglich sei.

Sie schrieb mir, dass ihre Antworten keinesgwegs falsch waren und dass eine umfassende Aufklärung über die eingeblendeten Hinweise auf die jeweiligen §§ der StVO und Urteile erfolgte.

Des Weiteren bat sich sich aus, dass ich mit meinen Vorwürfen "vorsichtiger" sein sollte...

Ich habe eine Antwort-Mail geschickt, in der ich noch einmal meinen Standpunkt vertreten habe. Damit ist der Fall für mich erledigt.

 

Ich bleibe aber dabei: Wenn sich jemand in's Fernsehen stellt und sagt, die Erde sei bananenförmig, hilft es nicht, einen (runden) Globus abzubilden. Die Erde ist kugelförmig! Und Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn fahren, auch wenn ein (nicht benutzungspflichtiger) Radweg vorhanden ist.

Beitrag vom 3.4.2013 

Radwegbenutzungspflicht & Co. in den Medien

 

Nicht nur die Tagesschau, die Bild-Zeitung, die dpa oder Spiegel-online verbreiten falsche Informationen, was das Thema Radwegbenutzungspflicht angeht. Auch der Qualitätsjournalismus von Pro7 taff lässt zu wünschen übrig. Seht selbst:

http://www.prosieben.de/tv/taff/video/clip/293155-service-extrem-radfahren-1.3136043/

 

Der Frau Rechtsanwältin habe ich mal eine Mail geschrieben und sie in Sachen Straßenverkehrsordnung aufgeklärt. Ich freue mich auf eine Antwort...

 

Guten Abend _____________,
 
eher zufällig habe ich den Beitrag in der Pro7-Sendung "taff" gesehen, in der Sie bei dem Beitrag "Service Extrem - Radfahren" die Zuschauer über geltende Gesetze und Vorschriften aufklären wolten.
 
Mit Entsetzen musste ich feststellen, dass Sie von 6 grundsätzlichen Fragen zum Thema Radfahrer im Straßenverkehr, 3 falsch beantwortet haben.
 
Erster Fehler:
"Wenn es einen Fahrradweg gibt, dann muss ich diesen auch benutzen."
Die generelle Radwegbenutzungspflicht wurde vor ungefähr 15 Jahren aufgehoben. Nur Fahrradwege, die mit Zeichen 237, 241 oder 240 gekennzeichnet sind, müssen benutzt werden.
 
Zweiter Fehler:
"Fahrradfahrer, die mit einem Fahrrad über einen Zabrastreifen oder einen Fußgängerüberweg fahren, handeln verbotswidrig."
Fußgänger genießen bei einem Fußgängerüberweg (= Zebrastreifen) ein Vorrecht. Als Fahrradfahrer darf ich fahrend den Fußgängerüberweg queren, bin allerdings nicht vom Schutzbereich des Fußgängerüberwegs erfasst.
 
Dritter Fehler:
"Fahrräder unterliegen grundsätzlich keinen Geschwindigkeitsbegrenzungen:"
Richtig wäre hier: Fahrräder unterliegen nicht den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen. In einer Straße mit einer Geschwindigkeitbegrenzung von 20 km/h, darf ich auch mit dem Fahrrad nicht schneller fahren.
 
Sehr geehrte ___________, durch solche Aussagen schüren Sie Aggressionen im Straßenverkehr. Haben Sie mal überlegt, was passiert, wenn der unbedarfte und/oder unkundige Autofahrer Ihre Aussagen für bare Münze nimmt und versucht, den vermeintlich ordnungswidrig auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrer durch hupen, abdrängen und pöbeln zu belehren, wo er zu fahren hat?
 
....
 
Beste Grüße,
 
Bernd Krüger

Radweg im Gazellenkamp - Teil 1

 

Radweg im Gazellenkamp: Nicht benutzbar

 

Nicht nur, dass die Natur den Radweg auf 20 cm verschmälert hat und Erdreste von der letzten Schneeräumung die Radfahrer gefährden, auch ignorante Autofahrer gefährden lieber andere Verkehrsteilnehmer, als sich einen richtigen Parkplatz zu suchen.

 

Kein Wunder, dass Radfahrer im Gazellenkamp lieber die Fahrbahn benutzen.

Interessante Links:

 

Tempo 30 macht unsere Straßen lebenswert!